Im Hinblick auf die zunehmende Integration der Märkte und den Globalisierungsdruck, dem sich ein weltweit aufgestelltes Unternehmen stellen muss, ist die Qualität der nationalen Gruppenbesteuerungssysteme insbesondere an ihrer internationalen Dimension zu messen. Staaten mit grenzüberschreitender Gruppenbesteuerung sind in der EU aber bislang noch selten. Lediglich Dänemark, Italien, Frankreich, Österreich, Niederlande, Irland und Großbritannien versuchen durch spezifische Sonderregelungen die vermeintlich in Konflikt stehenden Ziele Entscheidungsneutralität, Leistungsfähigkeitsprinzip und Fiskalinteresse miteinander zu versöhnen. Obgleich alle Ansätze grundsätzlich den europarechtlichen Vorgaben genügen bzw diese sogar übertreffen, ergeben sich erhebliche Unterschiede im Detail.

