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14.4.2 Einbringungen innerhalb einer Unternehmensgruppe

Wiesner/Kirchmayr/Mayr2. AuflDezember 2008

14.4.2.1 Inlandseinbringungen in der Gruppe

14.4.2.1.1 Einbringungen zwischen Gruppenmitgliedern
14.4.2.1.1.1 Betriebs-, Teilbetriebs- und Mitunternehmeranteilseinbringungen

Rl 296 [Rz 1245a]
Für Einbringungen innerhalb der Unternehmensgruppe kommen die allgemeinen Regelungen der §§ 12 ff UmgrStG zur Anwendung.

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