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6. Ergebnisermittlung und -zurechnung

Wiesner/Kirchmayr/Mayr2. AuflDezember 2008

§ 9 Abs. 6 KStG

(6) Bei Ermittlung des zuzurechnenden steuerlich maßgebenden Ergebnisses ist Folgendes zu beachten:

Als Ergebnis eines unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds gilt das Einkommen unter Berücksichtigung der Z 4.

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