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2. Gruppenmitglieder

Wiesner/Kirchmayr/Mayr2. AuflDezember 2008

§ 9 Abs. 2 KStG

§ 9. (2) Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) können sein:

unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die unter § 7 Abs. 3 fallen,

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