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Existenzminimum-Tabellen 2013

Ziehensack6. LfgDezember 2013

Das Existenzminimum richtet sich einerseits nach der Höhe des Gehaltsanspruches und andererseits nach den Unterhaltspflichten. Zudem besteht ein allgemeines Existenzminimum, welches grundsätzlich für sämtliche Gläubiger gilt. Diese können auf den Pfändungsfreibetrag nicht greifen, sondern bloß auf die übersteigenden Beträge. Handelt es sich beim betreibenden Gläubiger um einen Unterhaltsberechtigten, gelten verminderte Existenzminimumsbeträge.

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