Wieder ist ein Jahr vergangen und entsprechend sind Aktualisierungen notwendig geworden. Diese betreffen insbesondere das Mahnschreiben (insbesondere die derzeitige niedrige Zinsensituation), die Privatbeteiligung, die Strafanzeige und die Existenzminima, welche zur sozialen Absicherung der verpflichteten Parteien (insbesondere Deckung des Lebensunterhaltes) berücksichtigt werden müssen, andererseits aber die Arbeit der betreibenden Gläubiger bzw ihrer Rechtsvertreter in nicht geringem Ausmaß erschweren. Hinzu tritt die stets gegebene Insolvenzgefahr, gepaart mit möglichen späteren Anfechtungsklagen des Masseverwalters im Fall später tatsächlich erfolgter Konkurseröffnung über das Vermögen der verpflichteten Partei. Eine gehörige Erschwerung der Forderungsbetreibung stellt hier die Entwicklung innerhalb der EU dar, welche zuweilen dazu führt, dass verpflichtete Parteien nicht nur die Möglichkeit einer Insolvenz im eigenen Land (Republik Österreich), sondern auch im Ausland (etwa Vereinigtes Königreich) ins Auge fassen, um dort leichter und rascher eine Entschuldung zu erreichen (vgl bspw Geroldinger, Restschuldbefreiung(stourismus). Forum shopping natürlicher Personen im Europäischen Insolvenzrecht, JAP 2006/07, 167). Hier der Mandantschaft den besten Weg zur zweckmäßigen Forderungsbetreibung zu empfehlen, stellt zuweilen keine einfache Angelegenheit dar. Im Sinne eines Rollenspiels müssen von Seiten der betreibenden Gläubiger Alternativen der verpflichteten Parteien geprüft werden.

