Von einigen Anbietern stammen Rechtsanwaltskanzleiprogramme, welche zuweilen auch bei Notariaten und bei anderen Freiberuflern zum Einsatz kommen. Der Zweck dieser Software besteht darin, dass damit zum einen die Aktenbestände relativ einfach verwaltet werden können (Zuordnung zu eindeutigen Geschäftszahlen, Eingangs[protokoll]buch, Namens- und Adressverwaltung, Terminkontrolle, Sachbearbeiterzuweisung, Überblick über den Arbeitseinsatz). Zum anderen verschaffen sie den Mehrwert eines besonderen Workflows: Je Akt wird jeweils ein übersichtlicher Ordner bzw Speicherraum zur Verfügung gestellt, in welchem sich sämtliche zugehörigen digitalen Aktenstücke befinden, also die Schriftsätze, welche im elektronischen Rechtsverkehr eingebracht wurden, die postalisch eingebrachten Schriftsätze, sonstige eingebrachten Aktenstücke, vorbereitete Kostennoten, digitale Sprachdiktatdateien, Mind Maps oder sonstige mit dem Akt zusammenhängende Dateien wie etwa Skizzen, Fotos, E-Mails und Ähnliches. Die hierfür festgesetzten Preise erreichen ein beträchtliches, wenngleich im Fallen begriffenes Niveau.

