Der Wohnbauförderungsbeitrag (WF) wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen und nur von der allgemeinen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung innerhalb der Höchstbeitragsgrundlage (für 2025: € 6.450,- monatlich, siehe dazu Rz 605 ff), nicht jedoch von Sonderzahlungen entrichtet. Für Dienstnehmer, die keiner Krankenversicherungspflicht unterliegen, aber in der Pensionsversicherung pflichtversichert sind, ist die Beitragsgrundlage der Pensionsversicherung die Bemessungsgrundlage (zB Notariatskandidaten).

