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Steuerbefreiungen

27. AuflJänner 2025

701
In § 3 Abs 1 EStG werden sachliche Steuerbefreiungen aufgezählt. Im Einkommensteuergesetz sind aber noch zusätzliche Steuerbefreiungen vorgesehen, zB § 27 Abs 7, § 30 Abs 4, § 67 Abs 1 (siehe Kapitel E – Einkommensteuer-/Lohnsteuertarif Rz 241), § 68 Abs 1 und Abs 2 EStG (siehe unten 2.).

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