Die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen von Vertragsärzten im Anwendungsbereich des ASVG erfolgt durch die Vorlage der e-card. Diese wird für Personen ausgestellt, die sozialversichert oder durch die Sozialversicherung geschützt sind. Für jede dieser Personen wird eine e-card ausgestellt, seit 2020 nur noch mit Lichtbildern der versicherten Person. Auf der Rückseite der e-card wird die Europäische Krankenversicherungskarte aufgebracht und ermöglicht die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten (zB Urlaubsreisen) in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz. Zusätzlich ist die e-card für die elektronische Signatur vorbereitet. Das bedeutet, dass die e-card nach Erwerb eines entsprechenden Zertifikates auch als Bürgerkarte verwendet werden kann.

