1. Lohnsteuer
EStG: § 124b Z 478Mitarbeiterprämie 2025
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern im Kalenderjahr 2025 eine Mitarbeiterprämie bis maximal € 1.000,- steuerfrei gewähren. Das Gruppenmerkmal ist für die Steuerbefreiung nicht maßgeblich, dh die Mitarbeiterprämie kann auch nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden, ohne dass diese bereits eine Gruppe darstellen. Wird die Prämie nicht allen Arbeitnehmern oder nicht allen im selben Ausmaß angeboten, muss die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt sein.

