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Meldepflichten nach EStG

27. AuflJänner 2025

1. „Werkvertragsmeldung“ (§ 109a EStG)

493
Für die im Kalenderjahr 2023 ausbezahlten Honorare ist die Mitteilung gemäß § 109a EStG in elektronischer Form bis 28. 2. 2025 über ELDA an das Finanzamt zu übermitteln. Ist die elektronische Übermittlung unzumutbar, kann die Übermittlung in Papierform (Formular E 18) bis 31. 1. 2025 erfolgen.

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