Für die im Kalenderjahr 2023 ausbezahlten
Honorare ist die Mitteilung gemäß § 109a EStG in
elektronischer Form bis
28. 2. 2025 über ELDA an das Finanzamt zu übermitteln. Ist die elektronische Übermittlung unzumutbar, kann die Übermittlung in Papierform (Formular E 18) bis 31. 1. 2025 erfolgen.