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Kurzarbeit

Jänner 2026

451
Unter Kurzarbeit versteht man eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit unter entsprechender Herabsetzung des Entgelts wegen vorübergehender, nicht saisonbedingter wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Sie hat den Zweck, die Arbeitskosten temporär zu verringern und gleichzeitig die Beschäftigten zu halten. In Kurzarbeit verringern die Beschäftigten ihre Arbeitszeit und erhalten dennoch den Großteil ihres bisherigen Entgelts weiter. Der Arbeitgeber erhält vom Arbeitsmarktservice eine Beihilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Kurzarbeitsbeihilfe).

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