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Ferialpraktikanten

27. AuflJänner 2025

Zum Thema siehe auch Sabara, Wenn in den Ferien gearbeitet wird – Abgrenzung Ferialarbeitsverhältnis, Ferialpraktikum und Volontariat, ARD 6908/4/2024.

1. Legaldefinition

314
Da es keine arbeitsrechtlichen Vorschriften gibt, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ein Ferialpraktikum vorliegt, muss aus den Wesensmerkmalen des Vertragsverhältnisses der Rückschluss gezogen werden, ob ein Dienstverhältnis oder ein Ferialpraktikum vorliegt.

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