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Dienstreise

27. AuflJänner 2025

1. Begriff der Dienstreise

211
Eine Dienstreise liegt gemäß § 26 Z 4 EStG dann vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers

seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt (1. Tatbestand; sog Reisen im Nahbereich) oder

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