Vgl zum Thema auch:
Kapitel A – Abfertigung Neu – BMSVG Rz 11 ff
Mit 1. 7. 2002 trat das neue Betriebliche Mitarbeiter-Vorsorgegesetz (nunmehr Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, BMSVG) in Kraft, mit dem die „Abfertigung Neu“ eingeführt wurde. Dieses Gesetz ist aber erst auf alle Dienstverhältnisse anzuwenden, deren vertraglicher Beginn nach dem 31. 12. 2002 liegt. Demnach gilt für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. 1. 2003 begonnen haben, das bisher geltende (alte) Abfertigungsrecht weiter, außer es wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Übertritt in das neue Abfertigungsrecht vertraglich vereinbart (siehe Kap Abfertigung Neu, Rz 11 ff).