Die seit Basel I bestehende 8%ige Eigenkapitalquote soll, wie in den vorigen Abschnitten erläutert, unverändert bestehen bleiben. Die Berechnung soll jedoch dem Umstand gerecht werden, dass für höheres Risiko (= schlechte Bonität) auch eine höhere Eigenkapitalhinterlegung zu leisten ist, während für Unternehmen mit guter Bonität (= geringere Ausfallswahrscheinlichkeit) die Eigenkapitalquote unter 8% angesetzt werden kann.

