vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.2.5 Erste Säule - Mindestkapitalanforderung

Schmidbauer1. AuflMai 2004

Die seit Basel I bestehende 8%ige Eigenkapitalquote soll, wie in den vorigen Abschnitten erläutert, unverändert bestehen bleiben. Die Berechnung soll jedoch dem Umstand gerecht werden, dass für höheres Risiko (= schlechte Bonität) auch eine höhere Eigenkapitalhinterlegung zu leisten ist, während für Unternehmen mit guter Bonität (= geringere Ausfallswahrscheinlichkeit) die Eigenkapitalquote unter 8% angesetzt werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!