Die Umsetzung dieser Vorschläge 1988 (Baseler Accord) sollte zur Stabilität der Finanzmärkte beitragen. Die Mitglieder des Basler Ausschusses vereinbarten allgemeingültige Minimalanforderungen für Risikobewertung und Eigenkapitalausstattung der Banken. Damit wurde erstmals ein gemeinsames Regelwerk für international tätige Banken geschaffen. Die Grundidee dabei war
Banken zu einer Mindesteigenkapitalausstattung zur Abdeckung des Kreditrisikos zu verpflichten und
