Ansprüche
Beendigungsansprüche
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses soll, soweit möglich, eine vollständige Bereinigung aller wechselseitigen Ansprüche erfolgen. Davon ausgenommen sind einige Ansprüche, die über das Arbeitsverhältnis fortwirken können (wie etwa vereinbarte Verschwiegenheitspflichten, Konkurrenzklauseln, der Anspruch auf weitere Zahlung des Krankenentgelts bei Beendigung während einer Erkrankung usw). Ferner können vereinbarungsgemäß Gegenleistungen aus dem Arbeitsverhältnis auch erst nach dessen Ende anfallen: Das ist vor allem bei betrieblichen Pensionsleistungen der Fall (Kap VII).
