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2a. Der besondere Bestandschutz bei Familien­hospizkarenz und bei Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt

Weiß45. LfgApril 2025

Relevante Gesetzesbestimmung: § 15a AVRAG

2a.1. Allgemeines

besonderer Kündigungsschutz

Familienhospizkarenz (Sterbebegleitung)

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