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8. Die Beendigung des Probearbeitsverhältnisses

Engelbrecht45. LfgApril 2025

Relevante Gesetzesbestimmungen: § 19 Abs 2 AngG, § 1158 Abs 2 ABGB, §§ 12, 26 GlBG, § 7f BEinstG, § 15 Abs 2 BAG, § 4 Abs 3 VBG, § 10 LandArbG, § 13 Abs 4 HausgG, § 18 HausbG, § 16 Abs 2 GAngG, § 5 TAG

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Bei Probearbeitsverhältnissen ist zwischen dem Arbeitsverhältnis auf Probe und dem Arbeitsverhältnis zur Probe zu unterscheiden.

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