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10. Der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (Obereder)

Obereder44. LfgOktober 2024

 

Arbeitskräfteüberlassung

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Seit dem 1. 3. 2002 gilt für Arbeiter im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung154154Schindler, Arbeitskräfteüberlassungs-KV4 (2018). (in der Folge KV genannt). Mit diesem Kollektivvertrag haben die Sozialpartner ihre Erfahrungen mit der Branche und wesentliche Entscheidungen des OGH zum AÜG in ein modernes und stellenweise richtungsweisendes Regelwerk umgestaltet.

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