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7. Corona-Sonderrecht betreffend das Unterbleiben der Arbeitsleistung

Vogt45. LfgApril 2025

7.1. Allgemeines

Corona-Pandemie

Entgeltfortzahlung

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Die Corona-Pandemie hat es erforderlich gemacht, auch eine Reihe von arbeitsrechtlichen Sonderbestimmungen zu schaffen,592592Siehe dazu etwa Wiesinger, Die Bedeutung der COVID-19-Gesetze für das Arbeitsrecht, ASoK 2020, 122 und SWK 2020, 516; Schrenk/Schrenk/Hitz, Entgeltfortzahlung in der "Corona-Krise" – denkbare arbeitsrechtliche Sachverhalte, ARD 6693/6/2020. die mehrheitlich Kapitel XII betroffen haben. Sie hatten allesamt ein (teilweise flexibles) „Ablaufdatum“, das mittlerweile zur Gänze in der Vergangenheit liegt. Ein gewichtiger Teil (§ 1155 ABGB betreffend) ist mittels „sunset-clause“ schon per 31. 12. 2020 außer Kraft getreten, was die diesbezügliche Thematik aber nicht einfacher gemacht hat. Andere Bestimmungen wurden öfters prolongiert und dabei teilweise auch mehrfach modifiziert.

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