7.1. Allgemeines
Corona-Pandemie
Entgeltfortzahlung
Die Corona-Pandemie hat es erforderlich gemacht, auch eine Reihe von arbeitsrechtlichen Sonderbestimmungen zu schaffen,592 die mehrheitlich Kapitel XII betroffen haben. Sie hatten allesamt ein (teilweise flexibles) „Ablaufdatum“, das mittlerweile zur Gänze in der Vergangenheit liegt. Ein gewichtiger Teil (§ 1155 ABGB betreffend) ist mittels „sunset-clause“ schon per 31. 12. 2020 außer Kraft getreten, was die diesbezügliche Thematik aber nicht einfacher gemacht hat. Andere Bestimmungen wurden öfters prolongiert und dabei teilweise auch mehrfach modifiziert.
