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1. Der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz

Körber-Risak45. LfgApril 2025

„Daher kommen die Streitigkeiten und Prozesse, dass entweder Gleiche Ungleiches oder Ungleiche Gleiches haben und zugeteilt erhalten“.11Aristoteles, Die Nikomachische Ethik, 5. Buch, 6. Kap 1131a (158); vgl auch Aristoteles, Politik, 3. Buch, 9. Kap 1280a (85).

Relevante Gesetzesbestimmungen: Art 2 Art StGG, Art 7 B-VG, § 879 ABGB, Art 1 des 12. ZP-EMRK, Art 14 EMRK

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