„Daher kommen die Streitigkeiten und Prozesse, dass entweder Gleiche Ungleiches oder Ungleiche Gleiches haben und zugeteilt erhalten“.1
Relevante Gesetzesbestimmungen: Art 2 Art StGG, Art 7 B-VG, § 879 ABGB, Art 1 des 12. ZP-EMRK, Art 14 EMRK
Behinderte

