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4. Geltungsdauer

Pačić45. LfgApril 2025

Relevante Gesetzesbestimmungen: §§ 32, 96 ff ArbVG

BV

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Betriebsvereinbarungen können, soweit sie keine Vorschriften über ihre Geltungsdauer enthalten oder das Gesetz davon abweicht, von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Letzten eines Ka

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lendermonats schriftlich gekündigt werden.8080§ 32 Abs 1 ArbVG. In Angelegenheiten, in denen das Gesetz bei Uneinigkeit der Betriebspartner über den Abschluss, die Abänderung und Aufhebung einer Betriebsvereinbarung zur Entscheidung der Streitigkeit die Anrufung einer Schlichtungsstelle zulässt, ist die Betriebsvereinbarung indes nicht kündbar (einseitig beendbar).8181§ 32 Abs 2 ArbVG; da das Gesetz auf eine Einigung über die Aufhebung abzielt und für den Fall ihres Fehlens die Anrufung der Schlichtungsstelle ermöglicht, sprechen sowohl Wortlaut als auch Zweck der Bestimmung gegen die Möglichkeit einer Kündigungsvereinbarung.

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