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II. Der Kollektivvertrag (Mazal)

Mazal46. LfgNovember 2025

1. Allgemeines

Relevante Gesetzesbestimmungen: §§ 6–8, 859, 879 ABGB

1.1. Der Begriff des Kollektivvertrages

Kollektivvertrag

1
Kollektivverträge sind schriftliche Vereinbarungen zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber und Arbeitnehmer22Zur Problematik kollektiver Rechtsgestaltung für arbeitnehmerähnliche Personen siehe die grundlegende Untersuchung von Schwertner, Kollektive Rechtssetzung und Arbeitnehmerähnlichkeit (2024) mwN. in Angelegenheiten, deren Regelung durch Gesetz dem Kollektivvertrag eröffnet wurde (§ 2 ArbVG).

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