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Anhang III

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Steuerliche Maßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe 2002

Spenden von Unternehmen sind Betriebsausgabe

Sowohl Sach- als auch Geldspenden an Opfer von Elementarereignissen (insbesondere von Hochwasser, Erdrutschen, Vermurungen und Lawinen) sind als Betriebsausgaben absetzbar; die Geltendmachung erfolgt im Rahmen des betrieblichen Werbeaufwandes.

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