In Österreich konnten in den letzten Jahren vermehrt steuerbetrugsbezogene Erfahrungen nach folgenden Schemata festgestellt werden:
Ein gleichsames Hinterziehen von Umsatz- und Ertragsteuern wird durch die Nichtverbuchung von Umsätzen bei gleichzeitiger Nichterfassung der korrespondierenden Wareneinkäufe erreicht.
