Steuerbilanzpolitische Maßnahmen haben unterschiedlich lange Erstreckungsbereiche bzw. zeitliche Wirkungshorizonte. Unter diesen sind diejenigen Zeiträume zu verstehen, innerhalb welcher „.. . sich die positiven und negativen Wirkungen der Ausübung des Wahlrechts ausgleichen“ ( Börner/Krawitz, S. 180, in Anlehnung an Marettek, S. 82).

