Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz hat das Verbraucherkreditrecht erheblich verändert. Bestimmte Verbraucherkredite unterliegen seit dem Jahr 2016 nämlich nicht mehr dem VKrG, sondern ausschließlich den neuen Regelungen des HIKrG. Das HIKrG wird daher in den kommenden Jahren noch weiter an Bedeutung gewinnen.