Umsatzsteuerlicher Unternehmer zu sein hat weitreichende Konsequenzen. Neben der Verpflichtung zur Erklärung und Abfuhr der Umsatzsteuerschuld sowie Erfüllung von Aufzeichnungsverpflichtungen ist die Unternehmereigenschaft elementare Voraussetzung für das Recht auf Vorsteuerabzug. Grundsätzlich ist jeder Unternehmer, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, wobei keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich ist. Besonderheiten sind beispielsweise bei Körperschaften öffentlichen Rechts und umsatzsteuerlichen Organschaften zu beachten.