Die Wahl des Sitzstaates für die Konzernholding ist im Rahmen der Konzernsteuerplanung von erheblicher Bedeutung, um die Ziele einer effizienten Konzernsteuerplanung erreichen zu können. Die wesentlichen Faktoren, die die Entscheidung hinsichtlich des Standortes aus steuerlicher Sicht bestimmen, sind die Regelungen hinsichtlich Dividenden/Veräußerungsergebnissen, sowie die nationalen Quellensteuersätze auf die Repatriierung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen. Darüber hinaus spielt auch das DBA-Netzwerk und die Anwendbarkeit der EU-Richtlinien eine wichtige Rolle in der Entscheidungsfindung.