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Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3)

EinkommensteuerEinkünfteermittlungBieber/TratlehnerSeptember 2023

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung (Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben). Wichtig ist, dass im Gegensatz zu den Bilanzierern die Einnahmen bzw Ausgaben mittels Zu- und Abflussprinzip gem § 19 EStG dem jeweiligen Geschäftsjahr zugerechnet werden – nicht die Entstehung ist relevant, sondern der tatsächliche Geldfluss. 

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