Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung (Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben). Wichtig ist, dass im Gegensatz zu den Bilanzierern die Einnahmen bzw Ausgaben mittels Zu- und Abflussprinzip gem § 19 EStG dem jeweiligen Geschäftsjahr zugerechnet werden – nicht die Entstehung ist relevant, sondern der tatsächliche Geldfluss.