Unternehmer können unter gewissen Voraussetzungen ihre Vorsteuern pauschal anstatt nach allgemeinen Vorschriften ermitteln. Die pauschale Vorsteuer beträgt grundsätzlich 1,8 % des Umsatzes. Für manche Berufsgruppen sind eigene Steuersätze vorgesehen. Fallen in einem Veranlagungsjahr so gut wie keine Betriebsausgaben an, kann es von Vorteil sein, von der Vorsteuerpauschalierung Gebrauch zu machen. Welche Anforderungen für die Inanspruchnahme erfüllt sein müssen und wie die pauschale Vorsteuer zu ermitteln ist, wird in diesem Beitrag erklärt.