Hybride Finanzinstrumente vereinen Eigenschaften von Eigen- und Fremdkapital. Schuldrechtlich handelt es sich bei hybriden Finanzinstrumenten zunächst um Fremdkapital. Bilanzrechtlich können dieselben hybriden Finanzinstrumente unter bestimmten Voraussetzungen hingegen als materielles Eigenkapital ausgewiesen werden. Ihre bilanzielle Einordnung als Eigen- oder Fremdkapital ist für den Jahresabschluss von zentraler Bedeutung.

