Streitbeilegungsmechismen sind dann notwendig, wenn die Finanzverwaltungen zweier Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich anwenden oder auslegen. Besonders häufig entstehen diese Auffassungsunterschiede heutzutage bei der Beurteilung der Fremdüblichkeit von konzerninternen Verrechnungspreisen. Dem Steuerpflichtigen bleibt oft nur der Gang in ein langwieriges Verständigungsverfahren zur Beseitigung der Doppelbesteuerung.