Seit 1. 1. 2017 findet sich in § 292 BAO das bislang im Steuerrecht nicht vorhandene Institut der Verfahrenshilfe.
Im Folgenden wird erläutert, wer einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen kann, welche Voraussetzungen für die Gewährung einer Verfahrenshilfe vorliegen müssen und welche Folgen eine positive bzw eine negative Erledigung des Antrages für das weitere Verfahren hat.