Der Abschluss einer Steuerumlagevereinbarung ist nicht nur eine zwingende Anwendungsvoraussetzung der Gruppenbesteuerung, sondern auch gesellschaftsrechtlich geboten. Eine zentrale Rolle kommt der Steuerumlagevereinbarung aber auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu. Immerhin soll dadurch erreicht werden, dass die Steuerlast wirtschaftlich von der verursachenden Gruppengesellschaft getragen wird.