Die Gruppenbesteuerung wird als „Herzstück“ des Konzernsteuerrechts bezeichnet. Ohne sie würde der ökonomische Gesamtgewinn des Konzerns bei den Konzerngesellschaften individuell besteuert werden, sodass Gewinne einzelner Konzerngesellschaften nur von diesen zu besteuern und Verluste nur von diesen verwertet werden könnten. Durch die Gruppenbesteuerung wird es Konzernen ermöglicht, Gewinne und Verluste einzelner Konzerngesellschaften miteinander zu verrechnen. Dies trägt dazu bei, dass eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Konzernstrukturierung nicht aus steuerlichen Gründen unterbleibt.