Der Abgabenbetrug ist eine qualifizierte Begehungsform der Abgabenhinterziehung, des Schmuggles, der Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben sowie der Abgabenhehlerei. Die Qualifikation bedarf einerseits einer Zuständigkeit der Gerichte, ausgelöst durch die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages und vorsätzlicher Begehung der Tat. Andererseits sind die Grunddelikte unter Verwendung von Falsifikaten, Scheingeschäften oder Scheinhandlungen bzw aufgrund von Datenmanipulationen zu begehen.