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Führung der Bücher

BilanzierungAllgemeinStücklerJänner 2024

Unter Führung von Büchern versteht man allgemein die planmäßige und lückenlose, inhalts- und wertmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens, aus der in regelmäßigen Zeitabständen ein Jahresabschluss erstellt wird.

​​Einleitung

Der Unternehmer hat Bücher zu führen und in diesen seine unternehmensbezogenen Geschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen (§ 190 Abs 1 erster Satz UGB).

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