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Anlagevermögen / Abschreibung

EinkommensteuerEinkünfteermittlungBieber/TratlehnerSeptember 2023

Das Anlagevermögen findet sich als Aktivposten in der Bilanz und spiegelt die Wirtschaftsgüter des Unternehmens wider. Es werden immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen unterschieden. Der Wert des anzusetzenden Wirtschaftsgutes entspricht den Anschaffungskosten bzw den Herstellungskosten. Bei abnutzbaren Gegenständen des Anlagevermögens ist eine planmäßige Abschreibung vorgesehen. Bei nur wenigen Anlagegütern gibt es eine gesetzliche Nutzungsdauer. Hier erfahren Sie mehr über die Einteilung der Wirtschaftsgüter, deren Abschreibungsmöglichkeiten und gesetzliche Bestimmungen.

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