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KESt-Rückerstattung

KörperschaftsteuerSteuerpflichtBrugger/KneslJuli 2024

Durch eine KESt-Rückerstattung wird einerseits einem Empfänger von Kapitalerträgen ermöglicht, eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer zu erreichen, wenn die Kapitalerträge in Österreich gar nicht oder nur teilweise steuerpflichtig sind. Andererseits wird der Abgabenbehörde ermöglicht, die Voraussetzungen für eine solche Entlastung selbst zu prüfen, da zunächst Kapitalertragsteuer einbehalten und diese erst anschließend rückerstattet wird. Im Gegensatz dazu wird bei einer KESt-Befreiung (Entlastung an der Quelle) gar keine Kapitalertragsteuer erhoben.

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