Unter einer Realteilung ist die Übertragung von Vermögen einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage auf ihre Gesellschafter (Mitunternehmer) zu verstehen. Die Vermögensübertragung erfolgt zivilrechtlich im Wege der Einzelrechtsnachfolge. Bleibt die übertragende Personengesellschaft bestehen, spricht man von einer Abteilung, geht sie unter, von einer Aufteilung.