Es sind keine speziellen Regelungen im Umsatzsteuerrecht für Konzerne vorgesehen. Auch im Konzernbereich ist zunächst die Steuerbarkeit von Umsätzen zu prüfen, dh ob alle vier Tatbestandsmerkmale gem § 1 Abs 1 Z 1 UStG erfüllt sind. Sofern ein steuerbarer Umsatz vorliegt, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob eine Steuerbefreiung greift bzw wie hoch die Bemessungsgrundlage ist und welcher Steuersatz zur Anwendung gelangt. Liegt ein steuerpflichtiger Umsatz vor, sind der Zeitpunkt der Steuerschuldentstehung und der Steuerschuldner zu bestimmen sowie das Recht auf Vorsteuerabzug zu prüfen.