Das Beschäftigungsverhältnis von Vorstandsmitgliedern ist vertragsrechtlich zwar als freier Dienstvertrag zu qualifizieren, dieser Umstand führt jedoch nicht dazu, dass Vorstände als freie Dienstnehmer iSd ASVG bei der ÖGK anzumelden sind. Im Sozialversicherungsrecht haben Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften eine Sonderstellung. Es ist zwischen lohnsteuerpflichtigen und nicht lohnsteuerpflichtigen Vorständen zu differenzieren.