Nach der Beendigung der Prüfung mit der Schlussbesprechung stellt sich die Frage, wie die Nachzahlungen vorgeschrieben werden, der Datentransfer funktioniert und wie ein etwaiges Bescheidverfahren abzuwickeln ist. Hierbei ist zu beachten, dass bis zum Ende der Schlussbesprechung die BAO gilt, während ein darauffolgendes Bescheidverfahren drei unterschiedliche Rechtsmittelverfahren nach sich ziehen kann und zwar, das Rechtsmittelverfahren betreffend die Finanzabgaben, die Kommunalsteuer und die Sozialversicherung. Die anzuwendenden Verfahrensrechte unterscheiden sich voneinander.