Arbeitnehmer in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen, die länger als sechs Wochen physisch oder psychisch krank sind, können mit dem Arbeitgeber eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren (kein Rechtsanspruch!). Um den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu erleichtern, kann die Arbeitszeit vorläufig herabgesetzt werden, wobei mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So muss etwa eine Beratung durch fit2work erfolgt sein und muss ein Wiedereingliederungsplan vorliegen, der bei der Gestaltung der Wiedereingliederungsteilzeit zu berücksichtigen ist.