Das Entgelt wird in Österreich weitestgehend durch den Kollektivvertrag (KV) geregelt. Dennoch besteht aufgrund ermächtigender Vorschriften im Gesetz oder KV in vielen Bereichen die Möglichkeit, durch Betriebsvereinbarungen (BV) Entgeltbestandteile mitzugestalten. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dort offen, wo ein Betriebsrat errichtet ist, da BV schriftliche Vereinbarungen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat sind. Sofern BV Regelungen treffen, zu denen sie nicht durch Gesetz oder KV ermächtigt sind handelt es sich um „freie BV“, die Bestandteil des Einzelvertrags werden.