Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (KBG) hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, es zu ermöglichen, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten. Bei Bezug durch einen Elternteil kann das einkommensabhängige KBG längstens bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes, bei Bezug durch beide Elternteile bis zu 426 Tage ab der Geburt des Kindes bezogen werden. Das einkommensabhängige KBG beträgt 80 % des letzten Nettoeinkommens, maximal € 76,60 täglich (= Wert 2024).